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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AlphSafe
 

1. Allgemeines

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der AlphaSafe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AlphaSafe gelten auch dann, wenn AlphaSafe in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch AlphaSafe.

1.2 Die Angebote von AlphaSafe verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind unverbindlich und beinhalten keine Zusicherung. Bestellungen sind für AlphaSafe nur verbindlich, soweit AlphaSafe sie bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt, mündliche Nebenabreden nur, wenn AlphaSafe sie schriftlich bestätigt. 

2. Lieferung und Prüfung

2.1 Lieferungen von AlphaSafe erfolgen unfrei zuzüglich Versandkosten. Die Lieferung erfolgt mit einem Transporteur nach Wahl von AlphaSafe. 

2.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, erkennbare Mängel und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Etwaige Reklamationen sind umgehend schriftlich, per Brief oder Fax an die Firma AlphaSafe zu richten. Transportschäden, die der Kunde nach Erhalt der Ware feststellt, sind, sofern sie nicht schon dem Zusteller angezeigt wurden, innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware dem Transportunternehmen oder bei AlphaSafe anzuzeigen, ansonsten sind keine Entschädigungsansprüche oder Ersatzlieferungen möglich und die Ware gilt als ordnungsgemäß und vollständig geliefert. Dies gilt auch bei Unvollständigkeit der Lieferung. Beanstandungen sind schriftlich unter Beifügung von Belegen anzuzeigen. Verborgene Mängel sind nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware geltend zu machen.
 
2.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Lieferung/ Warenübergabe. Die Zahlung erfolgt in der Regel bei Lieferung/ Warenübergabe in Bar/ Barnachnahme/ Vorabüberweisung. Andere Vereinbarungen sind nur schriftlich möglich. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Erst wenn AlphaSafe über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Bei Zahlungsverzug stehen AlphaSafe eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen in Höhe der von Geschäftsbanken berechneten Sollzinssätze, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

2.4 AlphaSafe ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist AlphaSafe berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von AlphaSafe nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

2.6 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von AlphaSafe.

2.7 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Transporteur übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von AlphaSafe zu vertreten sind, können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
 
2.8 Sollte ein Artikel nicht mehr verfügbar sein oder sollten Lieferschwierigkeiten bestehen, so hat AlphaSafe das Recht, den Artikel ersatzlos aus der Bestellung zu streichen. Sollte der Käufer eine Auftrags- oder Bestellbestätigung von AlphaSafe erhalten haben, wird er in einem derartigen Fall, ebenso wie im Falle des endgültigen Ausverkaufes, informiert.
 
2.9 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die AlphaSafe die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ,wie Materialbeschaffungs-schwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat AlphaSafe auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen AlphaSafe, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 
2.10 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3. Berechnung

3.1 Alle Preise sind Händlereinkaufspreise exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in EURO. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten - auf die jeweils abgebildeten Produkte in den Katalogen, Anzeigen und Online-Abgeboten gemäß Beschreibung.
 
3.2 Die Versandkosten für Lieferungen in das Ausland sind abhängig von Gewicht, Größe und Zielort und werden separat für jede Lieferung berechnet. Bei Bestellung aus dem Ausland ist eine Lieferung nur gegen Vorkasse möglich. Diese erfolgt durch Barzahlung oder Banküberweisung. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist für die Abwicklung der Einfuhr in sein Land selbst zuständig und verantwortlich und trägt alle Kosten, Abgaben, Gebühren und Zölle.
   

4. Zahlungsverzug

Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Alphasafe bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5. Gewährleistung

5.1 AlphaSafe räumt eine Gewährleistung von 12 Monaten ab Kaufdatum ein.

5.2 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
 
5.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Gebrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
 
5.4 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist AlphaSafe berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von AlphaSafe berechnet.
 
5.5 AlphaSafe ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt Minderung oder Wandlung zu verlangen.

5.6 AlphaSafe ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.

5.7 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht und sind vom Umtausch ausgeschlossen.

6. Schadenersatz

6.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von AlphaSafe zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der von AlphaSafe an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. AlphaSafe haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind insbesondere haftet AlphaSafe nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss und Verletzung von Nebenpflichten. Dies gilt nicht, soweit AlphaSafe nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.

6.2 AlphaSafe haftet unabhängig vom Rechtsgrund für die von AlphaSafe und seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn AlphaSafe diese ausdrücklich schriftlich als "zugesichert bezeichnet.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AlphaSafe. Die Ware darf bis dahin weder verpfändet noch übereignet werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von AlphaSafe auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist, und den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

7.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt AlphaSafe Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an AlphaSafe ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an AlphaSafe für Rechnung von AlphaSafe einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die AlphaSafe gehörenden Waren und Forderungen sind AlphaSafe vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von AlphaSafe um mehr als 20%, so wird AlphaSafe auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
 
7.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8. Datenschutz

Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Alphasafe im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass AlphaSafe die erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von AlphaSafe verwendet.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ulm, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Scheckklagen von AlphaSafe. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

AlphaSafe Warenhandels UG (haftungsbeschränkt)
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Inhaber : Hans-Jürgen Dovids und Manfred Hensler
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